Visum USA

Benötige ich ein Visum für die USA?

Für eine Reise in die USA ist es nicht immer erforderlich, ein Visum zu beantragen. In vielen Fällen ist ein ESTA ausreichend. Die Beantragung dieser Reisegenehmigung ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Für Reisende, die sich nicht für ein ESTA qualifizieren, stehen mehrere Visa für die Vereinigten Staaten zur Verfügung.

Reisende mit einem gültigen deutschen, österreichischen oder Schweizer Reisepass, die aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die USA reisen, können in vielen Fällen ein ESTA beantragen. Sie benötigen dann kein Visum.

Beantragen Sie jetzt ein ESTA

ESTA statt eines Visums für die USA

Reisende mit einem gültigen deutschen, österreichischen oder Schweizer Reisepass benötigen in den meisten Fällen kein Visum für die USA. Für touristische, geschäftliche oder medizinische Reisen können sie anstelle eines Visums ein ESTA verwenden. Auch ein Transit in den USA ist mit dieser Reisegenehmigung möglich. Ein ESTA erlaubt den Aufenthalt in den USA für maximal 90 aufeinanderfolgende Tage pro Reise.

Die Beantragung eines ESTA ist einfacher, günstiger und schneller als jedes Visum für die USA. Neben den Regeln für den Reisezweck und die maximale Aufenthaltsdauer, gibt es eine Reihe von Fällen, in denen ein ESTA nicht geeignet ist und ein Visum beantragt werden muss. Das ESTA eignet sich zum Beispiel nicht für:

  • Reisende, die mit einem Privatboot oder Privatflugzeug einreisen;
  • Reisende, die ein Arbeitsverhältnis bei einer US-Organisation eingehen wollen;
  • Reisende, die nach dem 1. März 2011 im Jemen, Somalia, Libyen, Sudan, Iran, Syrien, Nordkorea oder im Irak waren oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben.
  • Reisende, die nach dem 12. Januar 2021 in Kuba waren.

Wenn kein Visum erforderlich ist

Ist ein ESTA in Ihrem Fall ausreichend, sodass Sie kein Visum benötigen? Dann beantragen Sie das erforderliche ESTA einfach über das Online-Antragsformular. In diesem Formular müssen Daten über die Reisenden und die Reise eingegeben werden. Außerdem müssen Reisende eine Reihe von Sicherheitsfragen beantworten und bescheinigen, dass sie keine Gefahr für die Vereinigten Staaten darstellen. Nach der Zahlung wird der ESTA-Antrag sofort bearbeitet. Im Durchschnitt werden Anträge auf diese Einreisegenehmigung sehr schnell bewilligt, woraufhin Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten.

Visumpflicht in den USA

Wer in den USA leben, arbeiten oder studieren will, hat keinen Anspruch auf ein ESTA und muss ein Visum beantragen. Das Gleiche gilt für Reisende, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten wollen oder aus anderen Gründen kein ESTA beantragen können.

Es gibt zwei Arten von Visa für die USA, nämlich Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt und Visa für einen dauerhaften Aufenthalt im Land. Für einen vorübergehenden Aufenthalt kann ein sogenanntes Nichteinwanderungsvisum beantragt werden, während für einen dauerhaften Aufenthalt verschiedene Einwanderungsvisa existieren. Alle Visa für die USA können nur über ein Konsulat oder eine Botschaft beantragt werden.

Toerisme voor het vrijheidsbeeld

Wann ist welches Visum für die USA zu beantragen?

Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Visumkategorien und für welche Personen die Visa aus diesen Kategorien bestimmt sind. Wenn Sie für Ihren Reisezweck ein Visum benötigen, ist es wichtig, die richtige Variante zu beantragen.

  • A-Visa: Diese Visa sind für Vertreter/-innen ausländischer Regierungen, z. B. Diplomaten/-innen, bestimmt.
  • B1-Visum:* Geschäftsvisum für Geschäftstreffen, Verhandlungen, die Teilnahme an mehreren Konferenzen und/oder Kongressen (zu vorher vereinbarten Terminen) oder die Abwicklung einer Erbschaft. Einige Reisende können das B1-Visum neben diesen geschäftlichen Tätigkeiten auch für den Transit auf dem Weg zu einem anderen Ziel verwenden.
  • B2-Visum:* Touristenvisum für Urlaubsreisen, Besuche bei Familie/Freunden und medizinische Behandlungen.
  • C-Visum: Diese Visumart ist für Reisende gedacht, die nur als Zwischenstopp auf dem Weg zu ihrem endgültigen Reiseziel in die USA einreisen. Für Reisende, die die ESTA-Anforderungen erfüllen, ist diese Reisegenehmigung für einen Zwischenstopp in den USA ausreichend.
  • D-Visum: Für die Besatzung von Hochseeschiffen und Flugzeugen internationaler Fluggesellschaften.
  • E-Visa: Geschäftsvisa, die für den internationalen Handel, die Erbringung von Dienstleistungen und für Investitionen in den USA verwendet werden können.
  • F-Visa: Studienvisa, die für ein Studium an einer anerkannten US-Bildungseinrichtung verwendet werden können.
  • G-Visa: Für Beamte/-innen und andere Mitarbeiter/-innen internationaler Organisationen in den USA und deren Familienangehörige.
  • H-Visa: Für Arbeitnehmer/-innen, die in den USA bestimmte spezialisierte Berufe ausüben werden.
  • I-Visum: Arbeitsvisum für Vertreter/-innen ausländischer Medien.
  • J-Visa: Für Austauschprogramme, die das gegenseitige Verständnis verbessern sollen. Beispiele für Personen, die infrage kommen, sind Au-pairs.
  • K1-Visum (auch K-Visum genannt): Für Personen, die mit einem/-r US-Bürger/-in verlobt sind.
  • L-Visum: Für Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens mit Niederlassungen sowohl in den USA als auch im Heimatland des Antragstellers.
  • M-Visa: Studienvisa für die Aufnahme eines technischen und beruflichen Ausbildungsgangs in den USA.
  • O1-Visum: Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (z. B. in Wissenschaft, Bildung oder Sport).
  • P-Visum: Für international anerkannte Athleten/-innen, Entertainer/-innen und Künstler/-innen sowie deren Begleitpersonal.
  • Q-Visum: Für Arbeitnehmer/-innen, die an internationalen Kulturaustauschprogrammen teilnehmen.
  • R-Visum: Für religiöse Arbeitnehmer/-innen.
  • S-Visa: Für Zeugen/-innen und Informanten/-innen, die die US-Strafverfolgungsbehörden unterstützen.
  • TN-Visa: Für Personen mit Berufen, die in der nordamerikanischen NAFTA-Liste aufgeführt sind.
  • T-Visa und U-Visa: Für Opfer von Straftaten und deren unmittelbare Familienangehörige, die bei der Aufdeckung von Straftätern und der Strafverfolgung in den USA helfen.

* Die B1- und B2-Visa für die USA sind für Reisende gedacht, die mit einem touristischen oder geschäftlichen Zweck reisen, aber für die ein ESTA nicht infrage kommt. Dies gilt zum Beispiel für Reisende mit einem vergleichbaren Reisezweck, die die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, das nicht Teil des Visa Waiver Program ist. Reisende müssen auch ein Visum beantragen, wenn sie eine oder mehr der Sicherheitsfragen im Antragsformular für das ESTA mit “Ja” beantworten müssen oder wenn sie länger in den USA bleiben möchten, als es mit einem ESTA erlaubt ist.


Das Antragsverfahren für ein US-Visum

Die Beantragung eines Visums für die USA erfordert eine gute Vorbereitung und kann zeitaufwändig sein. Ein Teil des Verfahrens ist ein Interview in einem Konsulat oder einer Botschaft der USA. Ein Konsularbeamter entscheidet unter anderem auf der Grundlage dieses Gesprächs, ob ein/-e Reisende/-r für ein bestimmtes Visum infrage kommt.

Um einen Termin für ein Interview zu vereinbaren, muss zunächst das sogenannte DS-160-Formular ausgefüllt werden. In diesem Formular wählen Sie die Botschaft oder das Konsulat für Ihr Visum-Interview aus. Visa können nicht bei jeder amerikanischen Botschaft oder jedem amerikanischen Konsulat beantragt werden. Einwohner/-innen der meisten europäischen Länder können ihren Antrag über die US-Vertretung in ihrem Heimatland stellen. Nachstehend finden Sie die Städte, in denen sich die US-Vertretung für eine Reihe von europäischen Ländern befindet:

  • Deutschland: Berlin, Frankfurt, München
  • Österreich: Wien
  • Schweiz: Bern
  • Luxemburg: Luxemburg (Stadt)
  • Belgien: Brüssel
  • England: London | Nordirland: Belfast
  • Irland: Dublin
  • Frankreich: Paris
  • Italien: Florenz, Mailand, Neapel, Rom
  • Niederlande: Amsterdam
  • Spanien: Madrid

Um Ihr Visum für die USA zu beantragen, müssen Sie zunächst das Formular DS-160 ausfüllen, und dann erfahren Sie, wo und wann Sie zu Ihrem Interview gehen können.