ESTA Sicherheitsfragen

Die Sicherheitsfragen im ESTA Formular

Ein ESTA USA wird nur erteilt, wenn alle Sicherheitsfragen im ESTA-Formular mit „Nein“ beantwortet wurden. Lesen Sie auf dieser Seite die Erläuterungen zu den gestellten Fragen. Müssten Sie eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantworten? Dann können Sie nur in die USA reisen, wenn Sie bei der Botschaft ein Visum beantragen.

Was ist der Sinn und Zweck all dieser Fragen?

Die US-Regierung hat beschlossen, Reisende nur dann mit einem ESTA einreisen zu lassen, wenn es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Sollte es auch nur irgendeinen Zweifel daran geben, ist die Nutzung eines ESTA sofort ausgeschlossen. Im Vergleich zu anderen E-Visum-Anträgen enthält der ESTA Antrag relativ viele Sicherheitsfragen (neun), und diese Fragen schließen leider viele Reisende aus, die mit den besten Absichten nach Amerika reisen wollen. So führt beispielsweise ein kürzlich erfolgter Urlaub im Iran dazu, dass ein Antrag auf eine Reisegenehmigung für die USA abgewiesen wird.

Wenn Sie auf eine dieser Fragen mit „Ja“ antworten müssen…

Die Beantragung eines ESTA ist die einfachste Art, in die USA zu reisen, aber sicher nicht die einzige. Reisende, die aufgrund der auf dieser Seite genannten Sicherheitsfragen von der Verwendung einer Reiseerlaubnis ausgeschlossen sind, können trotzdem ein Visum USA beantragen. Im Gegensatz zu einem ESTA Antrag wird ein Visumantrag immer persönlich von einem Mitarbeiter der US-Behörden (in der Regel von einem konsularischen Mitarbeiter der Botschaft in Berlin, Wien oder Bern) geprüft. Reisende, die beispielsweise auf Urlaub im Iran waren, können dem/der Mitarbeiter/-in der Botschaft oder des Konsulats in einem Interview erklären, was sie während ihrer Reise im Iran getan haben. Wenn der/die Botschaftsmitarbeiter/-in überzeugt ist, dass die Reise tatsächlich gute Gründe hatte und kein in den USA politisch unerwünschtes Verhalten oder unerwünschte Überzeugungen vorhanden sind, wird das Visum USA problemlos erteilt.

Lesen Sie die (Erläuterungen zu den) Sicherheitsfragen im Zweifelsfall sorgfältig durch

Antragsteller, die sich nicht sicher sind, ob sie den Kriterien entsprechen, die mit den Sicherheitsfragen überprüft werden, können sich dafür entscheiden, im Voraus ein Visum anstelle eines ESTA zu beantragen. Das hat jedoch drei Nachteile: Ein Visum ist teurer, die Bearbeitung eines Visumantrags dauert länger (in der Regel ein bis zwei Wochen statt weniger Minuten/Stunden bei einem ESTA), und für die Erteilung eines Visums muss der/die Reisende selbst zur Botschaft in Berlin, Wien oder Bern (oder zum US-amerikanischen Generalkonsulat, wenn das Interview dort gehalten wird). Das US-amerikanische Visumverfahren kann nicht vollständig online absolviert werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, die Sicherheitsfragen im Voraus sorgfältig zu lesen - wenn sich herausstellt, dass Sie alle Fragen doch mit „Nein“ beantworten können, sparen Sie Zeit, Geld und Mühe.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Sicherheitsfragen sorgfältig zu lesen - wenn sich herausstellt, dass Sie alle Fragen doch mit „Nein“ beantworten können, erspart das Zeit, Geld und Mühe.

1. Frage: Abhängigkeiten, Störungen oder Erkrankungen?

Die erste Sicherheitsfrage zielt darauf ab, Reisende auszuschließen, die aufgrund von körperlichen und/oder geistigen Störungen eine Gefahr für ihre Umgebung darstellen können. Bitte beachten Sie: Personen, die an einer Störung oder Erkrankung leiden, die keine Gefahr für ihre Umgebung darstellt, können die Frage mit „Nein“ beantworten und somit problemlos ein ESTA beantragen. Da Drogen und Drogenkonsum in den USA ein emotionsgeladenes Thema sind, sind alle Drogenabhängigen von der Einreise ausgeschlossen. Nimmt jemand ab und zu Drogen, die in seinem/ihrem Heimatland erlaubt sind, und ist diese Person nicht süchtig? Dann stellt diese Sicherheitsfrage kein Problem dar und kann sie mit „Nein“ beantwortet werden. In den folgenden Fällen muss diese Frage jedoch mit „Ja“ beantwortet werden:

  • Diese Person stellt eine Gefahr für seine/ihre Umgebung dar
  • Diese Person ist von einer oder mehrere Drogen abhängig
  • Diese Person leidet an einer schweren, ansteckenden Erkrankung*

* Hierzu gehören: Cholera, ansteckende Formen von TBC, Diphtherie, Pest, Pocken, Gelbfieber, virale hämorrhagische Fieberviren wie Ebola, Lassafieber, Marburgfieber oder Kongo-Krim-Fieber oder eine akute Atemwegserkrankung, die auf andere übertragbar ist und tödlich sein kann.

2. Frage: Jemals verhaftet oder verurteilt?

Viele Reisende denken, dass man mit einem Strafregistereintrag oder wenn man Bußgeld bezahlen musste, kein ESTA erhalten kann. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Nur wenn der Strafregistereintrag oder die Geldstrafe die Folge einer Straftat ist, die zu einer schweren Körperverletzung oder einem schweren Sachschaden oder zu (Sach-)Schäden an einer Behörde geführt hat, ist es ausgeschlossen, ein ESTA zu erhalten, und muss die Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Wenn beispielsweise ein Bußgeldbescheid für Geschwindigkeitsübertretungen oder Trunkenheit am Steuer verhängt wurde, aber dieses Verhalten keinen Schaden verursacht hat, ist es korrekt, die Frage mit „Nein“ zu beantworten und kann die Reisegenehmigung erteilt werden.

3. Frage: Drogen genommen, besessen oder in Umlauf gebracht?

Diese Frage ergibt sich als weiterführende Frage aus der ersten Sicherheitsfrage und betrifft den Konsum, den Besitz und den Handel mit Drogen. Ein ESTA kann nur beantragt werden, wenn das nicht der Fall ist oder wenn der/die Reisende die Rechtsvorschriften des Landes eingehalten hat, in dem er an Drogenkonsum, -besitz oder -handel beteiligt war. Zum Beispiel: Ein/-e Niederländer/-in, die regelmäßig Haschisch besitzt und raucht, dieses aber in Übereinstimmung mit den niederländischen Gesetzen tut, kann diese Frage einfach mit „Nein“ beantworten.

4. Frage: Terrorist, Spion oder Saboteur?

Um die Einreise von unerwünschten Personen zu verhindern, wird jede/-r Reisende in die USA gefragt, ob er/sie jemals an terroristischen, Spionage- und/oder Sabotageaktivitäten beteiligt war oder vorhat sich daran zu beteiligen. Dazu gehört auch die Teilnahme an Völkermord. Wenn das nicht zutrifft, geben Sie „Nein“ ein.

5. Frage: Bei einem früheren Visum- oder ESTA Antrag betrügerische Handlungen begangen?

Reisende, die schon einmal ein ESTA oder Visum USA beantragt haben und dabei absichtlich Informationen weggelassen oder falsch eingegeben/übertragen haben oder Fragen absichtlich falsch beantwortet haben, werden nie wieder ein genehmigtes ESTA bekommen, da sie diese Sicherheitsfrage mit „Nein“ beantworten müssen.

6. Frage: Suchen Sie Arbeit in den USA oder waren Sie jemals in den USA illegal beschäftigt?

Reisende, die einen bezahlten Job in den USA suchen, dürfen nicht mit einem ESTA in die USA reisen. Dies gilt auch für Reisende, die schon einmal ohne gültiges Arbeitsvisum in den USA bezahlte Arbeit geleistet haben. Personen, die im Auftrag eines außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen Arbeitgebers bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Staaten von Amerika arbeiten werden (oder früher gearbeitet haben), können diese Frage jedoch mit „Nein“ beantworten und ein ESTA beantragen.

7. Frage: Wurde jemals ein Visum für die USA geweigert oder die Einreise untersagt?

Diese Frage bezieht sich auf einen eventuell früher gestellten Antrag für ein ESTA USA oder Visum USA. Wenn ein derartiger Antrag jemals von den US-Einwanderungsbehörden abgelehnt oder dieser Person jemals die Einreise in die USA untersagt wurde, muss diese Sicherheitsfrage mit „Ja“ beantwortet werden, und wird das ESTA nicht mehr gewährt.

8. Frage: Jemals länger als erlaubt geblieben?

Diese Sicherheitsfrage bezieht sich auf frühere Reisen in die USA. Sollte es jemals vorgekommen sein, dass der/die Reisende sich länger als die Gültigkeitsdauer des für diese Reise verwendeten Visums oder der Reisegenehmigung in den USA aufgehalten hat, muss diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden.

9. Frage: Im Iran, Irak, Jemen, Sudan, in Somalia, Libyen, Nord-Korea oder Syrien gewesen oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besessen?

Die amerikanischen Behörden sind sehr zurückhaltend mit einer Einreiseerlaubnis für Personen, die sich in einem der oben genannten Länder aufgehalten haben. Vor allem Irak und Iran werden durch die US-Behörden als problematisch eingestuft. Ein ESTA wird nicht gewährt, wenn sich der/die Reisende nach dem Februar 2011 in einem dieser Länder aufgehalten hat, unabhängig vom Grund der Reise. Reisende, die sich in einem oder mehreren dieser Länder aufgehalten haben, müssen bei der Botschaft in einem Interview erklären, was sie dort getan haben und können aufgrund davon möglicherweise ein Visum erhalten (und möglicherweise auch nicht). Reisende, die jemals die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder hatten oder dort geboren wurden, werden besonders streng gescreent. Der ESTA Antrag dieser Personen wird in jedem Fall abgelehnt. Daher können sie das ESTA nicht auf dieser Website beantragen. Manchmal gelingt es, mittels eines Antrags auf der Website von U.S. Customs & Border Protection doch ein ESTA zu erhalten.

Wurden alle Fragen mit „Nein“ beantwortet?

Dann können Sie ein ESTA erhalten, obwohl nie 100%ig im Voraus garantiert werden kann, dass es ausgestellt wird. Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein, damit Sie sicher sind, dass Ihr ESTA USA rechtzeitig genehmigt wird. Wenn das ESTA Formular bereits (mehrere) Wochen vor der Abreise eingereicht wird, bleibt im Falle einer Ablehnung des ESTA-Antrags genügend Zeit, ein Visum USA, in der Form eines Visumaufklebers im Pass, bei der US-amerikanischen Botschaft in Berlin, Wien oder Bern zu beantragen.

Beginnen Sie direkt mit dem ESTA Antrag