ESTA-Sicherheitsfragen

Die Sicherheitsfragen im ESTA-Formular

Im ESTA-Antragsformular werden einige Sicherheitsfragen gestellt. Nur Reisende, die alle Fragen mit „Nein“ beantworten können, kommen für das ESTA infrage. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Sicherheitsfragen und was Sie unternehmen können, wenn Sie eine Frage mit „Ja“ beantworten müssen.

Warum werden die Sicherheitsfragen gestellt?

Die US-Behörden haben Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsrisiken die Reisende darstellen können. Anhand der Sicherheitsfragen können die US-Ausländerbehörden Reisenden die Einreise sofort untersagen, die nach ihrer Definition ein Sicherheitsrisiko darstellen. Im Vergleich zu den Antragsformularen für andere Länder stellen die USA viele Sicherheitsfragen. Durch diese Sicherheitsfragen werden auch viele Reisende geweigert, die mit den besten Absichten in die USA reisen möchten.

Sie müssen eine der Sicherheitsfragen mit „Ja“ beantworten

Das ESTA ist der einfachste Weg, visumfrei in die USA zu reisen. Wenn Sie eine der Hintergrundfragen mit „Ja“ beantworten müssen, können Sie jedoch kein ESTA mehr beantragen. Das bedeutet nicht, dass Sie nicht mehr in die USA reisen dürfen. Sie können in dem Fall ein herkömmliches Visum bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat beantragen. In Deutschland können Sie sich an die Botschaft in Berlin, das Generalkonsulat in Frankfurt oder München wenden. In Österreich und der Schweiz sind die Botschaften in Wien und Bern für Visumanträge zuständig. Anträge auf herkömmliche Visa werden manuell von Mitarbeitern bearbeitet. Das Antragsverfahren umfasst immer ein persönliches Gespräch in der Botschaft oder im Konsulat.

Während des Gesprächs können Sie erläutern, aus welchem Grund Sie eine oder mehrere Sicherheitsfragen mit „Ja“ beantworten müssen.

Sind Sie sich bei einer Frage unsicher?

Im Allgemeinen wird empfohlen, die Sicherheitsfragen sorgfältig zu lesen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Frage mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten müssen, wird empfohlen, mit einem Visum anstelle eines ESTA zu reisen.

Wenn Sie ein herkömmliches Visum beantragen möchten, sollten Sie jedoch mit einer längeren Wartezeit und höheren Kosten rechnen. Darüber hinaus müssen Sie einen Termin bei der Botschaft oder beim Konsulat vereinbaren.

1. Frage: Gefährliche körperliche oder psychische Erkrankung oder Drogenabhängigkeit

Hat diese Person eine körperliche oder psychische Erkrankung, die eine Gefahr für die Umgebung darstellen kann? Konsumiert diese Person Drogen? Oder leidet er/sie derzeit an einer ansteckenden Krankheit?

Reisende, die aufgrund einer körperlichen oder psychischen Krankheit eine Gefahr für ihre Umgebung darstellen, werden durch diese Frage ausgeschlossen. Es handelt sich dabei um gefährliche oder ansteckende Erkrankungen. Reisende, die keine Gefahr für ihre Umgebung darstellen, beantworten diese Frage mit „Nein“. Drogenabhängige müssen diese Frage mit „Ja“ beantworten.

Reisende, die Betäubungsmittel konsumiert haben, die im Heimatland legal sind, und die nicht abhängig sind, beantworten diese Frage mit „Nein“.

In diesen Fällen müssen Sie die Frage mit „Ja“ beantworten und Sie können den ESTA-Antrag nicht einreichen:

  • Der/die Reisende stellt eine Gefahr für seine/ihre Umgebung dar;
  • Der/die Reisende ist Drogenabhängig;
  • Der/die Reisende leidet an einer schweren ansteckenden Krankheit, wie Cholera, ansteckender Tuberkulose, Diphtherie, Pest, Pocken, Gelbfieber, viralen hämorrhagischen Fieberviren, wie Ebola, Lassa, Marburg und/oder Krim-Kongo oder an schweren ansteckenden Atemwegserkrankungen.

2. Frage: Verhaftungen und Verurteilungen

Wurde diese/-r Reisende jemals für eine Straftat verhaftet oder verurteilt, die zu schweren Sachschäden, schweren Verletzungen einer anderen Person oder Schäden einer öffentlichen Einrichtung geführt hat?

Wenn Sie vorbestraft sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie kein ESTA mehr beantragen können. Nur wenn die Straftat zu schweren Sachschäden, einer schweren Verletzung einer Person oder zu schweren Schäden einer öffentlichen Einrichtung geführt hat, können Sie kein ESTA mehr beantragen. Wenn das nicht der Fall ist, beantworten Sie diese Frage mit „Nein“.

3. Frage: Besitz, Konsum und Verteilung illegaler Drogen

Hat diese Person jemals gegen ein Gesetz in Bezug auf den Besitz, den Konsum oder die Verteilung illegaler Drogen verstoßen?

Wenn diese/-r Reisende jemals gegen ein Gesetz in Bezug auf den Besitz, den Konsum oder die Verteilung illegaler Drogen verstoßen hat, muss diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Weitere Informationen finden Sie im Paragraf 1182 des Title 8 of the United States Code.

4. Frage: Spionage, Terrorismus, Sabotage und Völkermord

Beabsichtigt der/die Reisende, sich an Terrorismus, Spionage, Sabotage oder Völkermord zu beteiligen, oder hat er/sie sich jemals daran beteiligt? Wenn das nicht der Fall ist, beantworten Sie die Frage mit „Nein“.

5. Frage: Betrugsversuch im Zusammenhang mit Visa oder der Einreise in die USA

Hat der/die Reisende jemals versucht, für sich selbst oder andere auf betrügerische Weise ein Visum zu erhalten oder in die USA einzureisen?

Reisende, die in einem Visum- oder ESTA-Antrag absichtlich fehlerhafte Angaben gemacht haben, kommen nicht mehr für das ESTA infrage. Wenn das nicht der Fall ist, beantworten Sie diese Frage mit „Nein“.

6. Frage: Arbeitssuche in den USA

Sucht der/die Reisende derzeit eine Arbeit in den USA? Oder hat diese Person jemals ohne Erlaubnis der US-Behörden in den USA gearbeitet?

Wenn Sie auf der Suche nach einem Job in den USA sind, dürfen Sie nicht mit einem ESTA reisen. In dem Fall wird Ihr Antrag abgelehnt. Reisende, die ohne Arbeitserlaubnis in den USA gearbeitet haben, können kein ESTA beantragen und müssen diese Frage mit „Ja“ beantworten. Werden Sie für Ihren ausländischen Arbeitgeber in den USA arbeiten? ? Das ist erlaubt. Sie beantworten die Frage dann mit „Nein“.

7. Frage: Frühere ESTA- oder Visumanträge abgelehnt?

Wurde für diese Person jemals ein Visumantrag für die USA abgelehnt? Oder wurde dieser Person jemals die Einreise in die USA untersagt? Oder hat diese Person schon einmal einen Antrag auf eine Reisegenehmigung zurückgezogen?

Wenn Sie einen Visumantrag gestellt haben, der von den US-Behörden abgelehnt wurde, können Sie kein ESTA mehr beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Visumantrag widerrufen haben.

8. Frage: Erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten

Hat diese Person sich jemals länger als erlaubt in den USA aufgehalten?

Wenn Sie sich jemals länger als mit Ihrem Visum oder ESTA erlaubt in den USA aufgehalten haben, müssen Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten und Sie können kein ESTA beantragen.

9. Frage: Aufenthalt in oder Staatsangehörigkeit von bestimmten Ländern

Hat diese/-r Reisende sich am oder ab dem 1. März 2011 in Kuba, im Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, im Sudan, Somalia oder Syrien aufgehalten? Oder besitzt diese Person die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder?

Wenn Sie nach dem 1. März 2011 in Kuba, im Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, im Sudan, Somalia und/oder Syrien waren, können Sie kein ESTA verwenden und Sie müssen diese Frage mit „Ja“ beantworten. Reisende, die jemals die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder hatten, werden strenger überprüft und erhalten oft eine Ablehnung. Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten müssen, können Sie kein ESTA beantragen, aber Sie können ein herkömmliches Visum über die US-Botschaft oder das US-Konsulat beantragen. In einem persönlichen Gespräch können Sie erläutern, warum Sie sich in diesem Land aufgehalten haben.

Haben Sie alle Fragen mit „Nein“ beantwortet?

Dann können Sie über diese Website ein ESTA beantragen. Das ist jedoch noch keine Garantie, dass das ESTA tatsächlich erteilt wird. Es wird empfohlen, den ESTA-Antrag rechtzeitig zu stellen, damit Sie wissen, ob Sie in die USA reisen dürfen, bevor Sie den Flug buchen. Wenn Sie den Antrag früh einreichen, haben Sie im Falle einer Ablehnung noch ausreichend Zeit, ein herkömmliches Visum zu beantragen.

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