Mehrmalige Einreise mit einem ESTA
Das ESTA ist höchstens zwei Jahre gültig und erlaubt Ihnen eine unbegrenzte Anzahl von Einreisen in die USA. In manchen Situationen kann die Gültigkeit Ihres ESTA früher enden. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Ihr ESTA gültig bleibt und in welchen Fällen die Gültigkeit früher abläuft.
Ihr Reisegrund hat sich geändert
Im Antragsformular geben Sie den Grund Ihrer ersten Reise mit dem ESTA an. Es ist kein Problem, wenn Sie ein zweites Mal in die USA reisen und einen anderen Reisegrund haben, der mit einem ESTA ebenfalls erlaubt ist. Zum Beispiel: Sie hatten ein ESTA für einen Urlaub beantragt. Sie dürfen mit demselben ESTA nochmals geschäftlich in die USA reisen oder im Land umsteigen. Wenn Ihr neuer Reisegrund mit einem ESTA nicht gestattet ist, müssen Sie ein Visum beantragen.
Geänderter Aufenthaltsort
Wenn Ihr Aufenthaltsort nicht mehr mit der Adresse übereinstimmt, die Sie im Antrag angegeben haben, brauchen Sie keine Änderungen mitzuteilen und Sie können problemlos mit dem ESTA reisen.
Geändertes Reisedatum
Es kommt regelmäßig vor, dass Reisepläne nachträglich geändert werden. Wenn sich Ihr Ankunfts- oder Rückreisedatum geändert hat, bleibt Ihr ESTA gültig. Beachten Sie bitte: Das neue Ankunftsdatum muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des ESTA liegen.
Sie sind innerhalb desselben Landes umgezogen
Wenn Sie nach der Erteilung des ESTA umziehen, bleibt Ihr ESTA gültig, solange Sie weiterhin im selben Land wohnen. Sie brauchen Ihre geänderte Adresse nicht mitzuteilen.
In den folgenden Situationen bleibt Ihr ESTA gültig:
- Sie haben einen anderen Reisegrund, der mit einem ESTA ebenfalls erlaubt ist
- Die Adresse Ihrer Unterkunft in den USA hat sich geändert
- Ihr Reisedatum hat sich geändert
- Sie sind innerhalb desselben Landes umgezogen
Sie waren nach der Erteilung des ESTA im Irak, Iran, Sudan, in Syrien, Libyen, Nordkorea, Somalia, Kuba oder Jemen
In diesem Fall ist Ihr ESTA nicht mehr gültig und Sie können kein ESTA mehr verwenden. Sie benötigen ein herkömmliches Visum für die Einreise in die USA.
Sie sind ins Ausland umgezogen
Wenn Sie nach der Erteilung des ESTA innerhalb desselben Landes umziehen, hat dies keine Auswirkungen auf Ihr ESTA. Wenn Sie in ein anderes Land umziehen, müssen Sie ein neues ESTA beantragen.
Ihr Name, Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihr Geschlecht hat sich geändert
Wenn sich Ihre Namen im Reisepass geändert haben, müssen Sie ein neues ESTA beantragen. Das gilt auch, wenn sich Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat. Hat sich Ihr Rufname geändert, der nicht im Pass vermerkt ist? Dann bleibt Ihr ESTA gültig.
Gefährliche Erkrankungen
Wenn Sie nach der Erteilung Ihres ESTA an einer ansteckenden oder psychischen Krankheit erkranken, die eine Gefahr für die Umgebung darstellt, dürfen Sie nicht mehr mit dem ESTA reisen. Sie müssen in dem Fall ein herkömmliches Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragen.
Drogenkonsum
Im Antragsformular müssen Reisende angeben, ob sie jemals gegen ein Gesetz im Zusammenhang mit dem Konsum, Besitz oder der Verteilung von Drogen verstoßen haben. Wenn das der Fall ist, wird das ESTA nicht erteilt und Reisende sollten ein herkömmliches Visum beantragen.
Straftaten
Wurden Sie nach der Erteilung Ihres ESTA für eine Straftat verhaftet oder verurteilt, die zu schweren Sachschäden oder Verletzungen geführt hat? Dann ist Ihr ESTA ungültig und Sie müssen ein herkömmliches Visum beantragen.
Verstoß gegen die ESTA-Einreisebestimmungen
Haben Sie sich während Ihrer letzten Reise länger in den USA aufgehalten, als mit Ihrem ESTA erlaubt war? Oder haben Sie gegen ein anderes Gesetz der US-Ausländerbehörden verstoßen? Dann ist Ihr ESTA nicht mehr gültig und Sie müssen ein Visum beantragen.
In den folgenden Situationen wird Ihr ESTA ungültig:
- Sie waren im Irak, Iran, Sudan, in Syrien, Libyen, Nordkorea, Somalia, Kuba oder Jemen. Ein neuer ESTA-Antrag ist nicht möglich.
- Sie sind ins Ausland umgezogen. Ein neuer ESTA-Antrag ist möglich.
- Ihr Name, Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihr Geschlecht hat sich geändert. Ein neuer ESTA-Antrag ist möglich.