Nochmals mit dem gleichen ESTA reisen
Mit einem ESTA können Sie mehrmals in die USA reisen. Wenn Ihr ESTA noch gültig ist, ist es nicht nötig, ein neues ESTA zu beantragen, auch nicht, wenn sich Ihre Unterkunftsadresse oder der Reisegrund (ob Sie für eine Zwischenlandung, einen Urlaub oder eine Geschäftsreise in die USA fliegen) geändert hat. In manchen Fällen endet die Gültigkeit des ESTA jedoch früher als erst nach dem normalen Gültigkeitszeitraum von zwei Jahren. Auf dieser Seite lesen Sie, worauf Sie bei einer erneuten Reise in die USA mit Ihrem heutigen ESTA achten sollten.
Ein anderer Reisegrund
Das ESTA ist für Personen bestimmt, die in die USA reisen für:
- einen Transit (eine Zwischenlandung)
- eine Geschäftsreise
- einen Besuch bei Freunden oder Verwandten
- einen Urlaub
Bei der Beantragung Ihres ESTA geben Sie den Grund Ihrer nächstfolgenden Reise in die USA an. Sollte der Reisegrund Ihres folgenden Flugs in die USA nicht derselbe sein als der Grund, den Sie im ESTA-Formular eingetragen haben, ist das im Prinzip kein Problem und brauchen Sie keinen neuen Antrag einzureichen, sofern der Reisegrund in der obigen Liste genannt wird. Möchten Sie während Ihrer folgenden Reise ein Beschäftigungsverhältnis mit einem US-Unternehmen eingehen, studieren oder länger als 90 Tage in den USA bleiben, reicht das ESTA jedoch nicht aus und müssen Sie ein für diesen Reisegrund geeignetes Visum beantragen.
Geänderte Unterkunftsadresse in den USA
Im Antragsformular tragen Sie eine Unterkunftsadresse in den USA ein. Wenn Sie nochmals in die USA reisen und Ihr ESTA von der letzten Reise noch gültig ist, aber Ihre Unterkunft sich geändert hat, brauchen Sie kein neues ESTA zu beantragen. Es ist nicht nötig, eine geänderte Unterkunftsadresse mitzuteilen. Auch für Ihre erste Reise in die USA brauchen Sie keine Änderungen mitzuteilen oder einen neuen Antrag einzureichen, wenn sich zwischen Ihrer Antragstellung und der eigentlichen Reise Ihre Unterkunftsadresse geändert hat.
Geändertes Reisedatum
Ein geändertes oder zusätzliches Ankunfts- oder Abreisedatum ist kein Grund, einen neuen Antrag einzureichen. Jedes Ankunftsdatum muss selbstverständlich jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer des ESTA liegen.
Zwischenzeitlicher Besuch im Irak, Iran, Jemen, Sudan, in Syrien, Libyen, Somalia und/oder Nordkorea
Falls Sie im Irak, Iran, Jemen, Sudan, in Syrien, Libyen, Somalia und/oder Nordkorea waren, nachdem Ihr ESTA erteilt wurde, dürfen Sie mit diesem ESTA nicht mehr in die USA reisen. Es reicht auch nicht aus, einen neuen ESTA-Antrag zu stellen. Sie können nur (wieder) in die USA reisen, indem Sie ein Visum von der Botschaft oder vom Konsulat erhalten.
Zwischenzeitlicher Umzug
Sind Sie seit der Beantragung Ihres ESTA umgezogen? Wenn Sie umgezogen sind, brauchen Sie nur einen neuen Antrag zu stellen, wenn Ihr neuer Wohnort in einem anderen Land liegt, als dem, das Sie beim Antrag angegeben haben. Umzüge innerhalb eines Landes sind kein Grund, ein neues ESTA beantragen zu müssen.
Geänderter Name, Geschlecht oder geänderte Staatsangehörigkeit
Wenn sich Ihr Name im Melderegister beim Einwohneramt seit der Erteilung Ihres ESTA geändert hat, müssen Sie ein neues ESTA beantragen. Der neue Name muss im Reisepass stehen, mit dem Sie den Antrag einreichen. Das gilt auch für eine Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Geschlechts. Falls sich nur ein Rufname geändert hat, der nicht im Reisepass steht, brauchen Sie kein neues ESTA zu beantragen, sofern Sie mit dem gleichen Reisepass reisen, mit dem der Antrag gestellt wurde.
Krankheit, die eine Gefahr für die Umgebung darstellt
Wenn Sie nach der Erteilung Ihres ESTA erkrankt sind und diese Krankheit möglicherweise eine Gefahr für Ihre unmittelbare Umgebung darstellt, können Sie nicht mit einem ESTA in die USA reisen. Sie müssen in diesem Fall ein Visum beim US-Konsulat oder der US-Botschaft beantragen. Es handelt sich sowohl um geistigen als auch um körperliche Erkrankungen, wie eine psychische- oder eine schwere, ansteckende Krankheit.
Drogenkonsum
Im ESTA-Formular wird gefragt, ob der Reisende gegen ein Gesetz in Bezug auf Betäubungsmittel verstoßen hat. Wenn das der Fall ist, ist es nicht möglich, mit einem ESTA zu reisen, auch nicht, wenn ein neuer Antrag eingereicht wird. Das gilt auch für Reisende, die derzeit keine Drogen konsumieren, aber in der Vergangenheit jemals gegen ein Gesetz in Bezug auf den Besitz, Konsum oder die Verteilung von Drogen verstoßen haben.
Verursachte Schäden und begangene Straftaten
Wenn Sie im ESTA-Antragsformular angegeben haben, dass Sie niemals aufgrund einer Straftat verhaftet oder verurteilt wurden, die zu schweren Sachschäden oder Verletzungen geführt hat und sich das mittlerweile geändert hat, dann dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem ESTA in die USA reisen. Die Einreichung eines neuen ESTA-Antrags ist auch keine Lösung. Dieser Antrag wird auch abgelehnt werden. Sie können jedoch ein Visum beantragen.
Gegen die Regeln verstoßen
Falls Sie während einer früheren Reise in die USA nicht alle Regeln der U.S. Customs and Border Protection eingehalten haben, ist es nicht möglich, nochmals mit Ihrem ESTA zu reisen. Sie können auch in diesem Fall kein neues ESTA erhalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein Visum zu beantragen und nach der Erteilung des Visums doch in die USA zu reisen. Ob Ihnen ein Visum erteilt wird, hängt jedoch von der Schwere des Verstoßes ab.