ESTA USA beantragen nach einem Aufenthalt in Kuba
Kuba ist ein beliebtes Reiseziel. Viele Reisende würden aufgrund der geringen Entfernung zwischen der karibischen Insel und den USA ihre Reise nach Kuba gerne mit einem Aufenthalt in den USA kombinieren. Eine Reise nach Kuba hat jedoch tiefgreifende Folgen für die Einreise in die USA mit einem ESTA.
State Sponsors of Terrorism
Die US-Behörden werfen einigen Ländern vor, terroristische Aktivitäten zu unterstützen. Infolgedessen werden diese Länder und ihre Bürger mit weitreichenden Sanktionen im wirtschaftlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Bereich konfrontiert. Reisende, die diese Länder besuchen, müssen ebenfalls mit Einschränkungen rechnen, wenn sie in die USA reisen möchten.
Geschichte der Liste staatlicher Sponsoren des Terrorismus
Im Jahr 1979 hat das US-Außenministerium zum ersten Mal eine Liste staatlicher Förderer des Terrorismus veröffentlicht. Damals wurden der Irak, Libyen, Südjemen und der Sudan als Förderer des Terrorismus bezeichnet. Später wurden weitere Länder zur Liste hinzugefügt und wieder von der Liste entfernt.
Derzeit umfasst die Liste diese vier Länder:
- Syrien
- Nordkorea
- Iran
- Kuba
Die USA verhängen schwere Sanktionen gegen Länder auf der Liste staatlicher Sponsoren des Terrorismus. Reisende, die diese Länder besucht haben, werden ebenfalls mit Einschränkungen konfrontiert.
State Sponsors of Terrorism und die Folgen für Ihr ESTA
Die Sanktionen der USA haben Auswirkungen auf die betroffenen Länder sowie auf Reisende, die diese Länder besucht haben und in die USA reisen möchten. Reisende, die sich in einem der oben genannten Länder aufgehalten haben, kommen laut den US-Einreisebestimmungen meistens nicht mehr für ein ESTA infrage. Im Antragsformular werden verschiedene Sicherheitsfragen gestellt. Eine dieser Fragen bezieht sich auf frühere Reisen nach Kuba oder in ein anderes Land, das jemals auf der Liste der State Sponsors of Terrorism stand. Diese Sicherheitsfrage bezieht sich also nicht nur auf Länder, die derzeit in der Liste aufgenommen sind.
Das ESTA ist eine digitale Reisegenehmigung, mit der Reisende visumfrei für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Transit in die USA reisen dürfen. Die meisten europäischen Reisenden, darunter Deutsche, Österreicher/-innen Schweizer/-innen, kommen für das ESTA infrage. Auf dieser Website beantragen Sie das ESTA einfach mit einem deutschsprachigen Antragsformular.
Waren Sie seit dem 1. März 2011 in Kuba, im Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, im Sudan, Somalia oder Syrien, oder haben Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder? Dann können Sie über diese Website kein ESTA beantragen.
Wenn Sie zwischen dem 1. März 2011 und dem 12. Januar 2021 in Kuba waren, können Sie ein ESTA über die Website der US-Ausländerbehörden beantragen, nicht aber über ESTAbeantragen.de. Das gilt auch für Aufenthalte in den anderen betroffenen Ländern, abhängig vom Reisedatum.
Reisen nach Kuba und die Folgen für Ihr ESTA
Viele Reisende fragen sich, ob sie nach einer Reise nach Kuba noch ein ESTA beantragen können. Kuba wurde in den vergangenen Jahren mehrmals von der Liste staatlicher Sponsoren des Terrorismus gestrichen und wieder hinzugefügt. Über ESTAbeantragen.de können Sie kein ESTA beantragen, wenn Sie seit dem 1. März 2011 in Kuba waren. Sie können jedoch über die Website der US-Ausländerbehörden ein ESTA beantragen, wenn Sie vor dem 12. Januar 2021 in Kuba waren.
Wie wissen die US-Behörden, dass ich in Kuba war?
Sie können diese Beschränkung nicht umgehen, indem Sie einfach angeben, dass Sie nicht in Kuba oder in einem anderen Land auf der Liste waren. Die US-Behörden haben oft Zugriff auf die Passagierlisten von Fluggesellschaften. Außerdem wird über Ihre Sozialen-Medien-Konten geprüft, in welchen Ländern Sie sich aufgehalten haben. Auf diese Weise kann festgestellt werden, ob Sie im Land waren. Es ist daher nicht sinnvoll, einen neuen Reisepass zu beantragen, der keinen Stempel der kubanischen Ausländerbehörden enthält.
Kann ich in die USA reisen, wenn ich kein ESTA verwenden kann?
Ja, Sie können weiterhin in die USA reisen, wenn Sie nicht für das ESTA infrage kommen. Sie sollten sich in dem Fall an das US-Konsulat oder an die US-Botschaft wenden und dort ein herkömmliches Visum beantragen.
In Deutschland bearbeiten die Botschaft in Berlin und die Konsulate in Frankfurt und München Visumanträge. In Österreich und der Schweiz kann man sich an die Botschaft in Wien oder Bern wenden.
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