Nicht-reguläre Reisepässe

Ein ESTA mit einem nicht-regulären Reisepass beantragen

Für eine Einreise mit dem ESTA in die USA ist ein regulärer, biometrischer Reisepass erforderlich, der von einem Land ausgestellt wurde, das am Visa Waiver Programm teilnimmt (zum Beispiel Deutschland, Österreich oder die Schweiz). Seit dem 1. April 2016 müssen Reisepässe für die ESTA-Beantragung zusätzlich zu den maschinell lesbaren Zeilen auch einen digitalen Chip enthalten. Beinahe alle regulären europäischen Reisepässe verfügen über diesen digitalen Chip und können für einen ESTA-Antrag verwendet werden. Das gilt jedoch nicht für einige besondere Pässe, wie z.B. den deutschen Kinderreisepass oder einen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Chip erkennbar am E-Symbol

Ein biometrischer Reisepass mit elektronischem Chip ist am E-Symbol erkennbar: ein Rechteck mit ausgeschnittenem Kreis und Linien vom Kreis weg nach rechts und links. Dieses Symbol ist auf dem Einband und manchmal auch auf der plastifizierten Datenseite im Pass angebracht. Das Symbol gibt an, dass der Reisepass mit einem unsichtbaren digitalen Chip (der die biometrischen Daten des Reisenden enthält) ausgestattet ist. Der Chip enthält persönliche Daten, die auch im Reisepass enthalten sind, wie Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Ausstellungsdatum, Ende-Gültigkeits-Datum und in der Regel auch zwei Fingerabdrücke und ein Passfoto in Farbe. Der Chip ist seit einigen Jahren Bestandteil des Reisepasses, um Fälschungen von Reisepässen zu erschweren.

biometrischer Reisepass

Vorläufiger Reisepass oder Notpass

Wenn deutsche Reisende kurz vor der Abreise einen neuen Reisepass benötigen, z. B. weil ihr alter Pass nicht mehr gültig ist oder sie ihn verloren haben, und ein regulärer Pass auch im Eilverfahren nicht mehr rechtzeitig abgegeben werden kann, können sie beim Bürgeramt (Passamt) oder dem deutschen Konsulat im Ausland einen vorläufigen (grünen) Reisepass beantragen. Dieser ist ein Jahr lang gültig, jedoch keine Lösung für Reisen in die Vereinigten Staaten, da der vorläufige Reisepass – außer in einigen, weiter unten beschriebenen Ausnahmen – nicht für die Beantragung eines ESTA akzeptiert wird.

Deutsche vorläufige Reisepässe haben nie einen elektronischen Chip und können daher nicht zur Beantragung eines ESTA verwendet werden. Auch mit dem österreichischen Notpass, dem schweizerischen provisorischen Reisepass, dem belgischen provisorischen Reisepass (passeport provisoire), dem französischen passeport en urgence, dem spanischen pasaporte provisional, dem italienischen passaporto temporaneo und dem niederländischen noodpaspoort kann kein ESTA, sondern nur ein amerikanisches Visum beantragt werden. Um schnell in die Vereinigten Staaten zu reisen, ist es daher besser, einen Express-Antrag zu stellen, bei dem der neue Reisepass innerhalb von 4 Werktagen abgegeben wird, wenn Sie den Antrag vor 11 Uhr im zuständigen Bürgeramt stellen.

In eindeutigen Notfällen – wie z. B. dem Tod eines Familienmitglieds oder einem medizinischen Notfall – können die US-Behörden eine Ausnahme machen und den Notpass auch ohne Chip akzeptieren. In diesem Fall muss jedoch Kontakt mit dem amerikanischen Konsulat aufgenommen werden, da nur dieses verbindliche Zusagen machen kann.

Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer

Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose oder für ausländische Staatsangehörige enthalten zwar einen biometrischen Chip, mit diesen Ausweisen kann aber dennoch kein ESTA beantragt werden. Wenn Sie trotzdem ein ESTA mit einem blauen Reiseausweis beantragen, wird der ESTA-Antrag abgelehnt, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung der Gebühr besteht. Mit dem blauen Reiseausweis (der streng genommen also kein Pass ist) kann jedoch ein Visum für die USA beantragt werden, mit dem Sie doch in die Vereinigten Staaten reisen können. Hierfür muss das DS-160 Formular online ausgefüllt und dann einen Termin für ein Interview beim amerikanischen Konsulat vereinbart werden.

Kinderreisepässe

Einige Länder, wie z.B. Deutschland und Österreich, haben spezielle Reisepässe für Minderjährige. Für Kinder kann zwar auch ein regulärer (Erwachsenen-)Pass beantragt werden, aber oft ist es vorteilhaft, den Kinderreisepass, der als normaler Reisepass gültig ist, zu beantragen. Dieser Pass ist günstiger als ein regulärer Pass, hat aber in der Regel eine kürzere Gültigkeitsdauer. Österreichische Kinderreisepässe haben wie normale Reisepässe einen elektronischen Chip und können daher zur Beantragung eines ESTA verwendet werden.

Der deutsche Kinderreisepass hingegen enthält keinen elektronischen Chip und erfüllt daher nicht die Anforderungen für die Einreise mit dem ESTA. Kinder, die nur einen deutschen Kinderreisepass haben, können mit diesem zwar ein Visum für die USA beantragen und damit in die Vereinigten Staaten reisen, aber das Antragsverfahren für ein Visum ist viel komplizierter und dauert länger als für ein ESTA. Für Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die nach Amerika reisen wollen, empfiehlt es sich daher, anstelle eines Visums zunächst einen regulären Reisepass und dann ein ESTA zu beantragen.

Diplomaten-, Dienst- oder Servicepass

Obwohl Diplomaten- und Dienstpässe eine maschinenlesbare Zone und einen digitalen Chip haben, kann mit diesen Pässen kein ESTA beantragt werden. Diplomaten, Regierungsbeamte und Mitarbeiter internationaler Organisationen (wie z.B. der NATO, des IWF, der Weltbank, der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats, aber z.B. auch einiger Entwicklungshilfeorganisationen), die im Auftrag ihrer Regierung oder internationalen Organisation dienstlich nach Amerika reisen, benötigen ein Visum. Auch wenn diese Person nicht dienstlich nach Amerika reist, zum Beispiel für einen Urlaub oder einen Transit in den Vereinigten Staaten, kann sie mit diesem Pass kein ESTA beantragen. Diplomaten und Regierungsbeamte können jedoch ein ESTA für ihre Reise in die USA oder ihren Transit beantragen, wenn sie als Privatperson mit ihrem regulären privaten Reisepass (also nicht mit dem Dienstpass) reisen.