Die nationale Identitätsummer auf der ESTA-Bestätigung
Auf der ESTA-Bestätigung sehen Sie ein Feld mit der Überschrift „Nationale Identitätsnummer“ (oder auf Englisch „National Identification Number“). Manche Länder verwenden eine nationale Identitätsnummer, bei der jede*r Bürger*in zentral mit einer bestimmten Nummer registriert wird, wie z. B. die Burgerservicenummer in den Niederlanden oder die Rijksregisternummer in Belgien. Nicht alle Länder haben jedoch eine solche Nummer. Die „Persönliche Identitätsnummer", die ebenfalls auf der ESTA-Bestätigung zu finden ist, gibt es in noch viel weniger Staaten, deren Bürger*innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit mit einem ESTA in die USA reisen dürfen.
Länder mit und ohne nationale Identitätsnummer
Staatsangehörige von Ländern, die keine nationale Identitätsnummer haben, wie z.B. Deutschland oder Frankreich, müssen bei der Beantragung eines ESTA dann auch nichts oder nur „UNKNOWN" angeben, wenn nach einer nationalen Identitätsnummer gefragt wird. Wenn Staatsangehörige von Ländern, die keine nationale Identitätsnummer haben, auf die Frage nach dieser Nummer eine falsche Antwort eintragen, ist das auch kein Problem. Die US-Einwanderungsbehörde weiß, dass Länder wie Deutschland, Österreich, die Schweiz oder Frankreich keine nationale Identifikationsnummer verwenden und ignoriert das Feld für Staatsangehörige dieser Länder. In keinem einzigen europäischen Land wird eine „Persönliche Identifikationsnummer" verwendet. Staatsbürger*innen von Ländern innerhalb der Europäischen Union müssen dieses Feld daher nicht ausfüllen und auf der ESTA-Bestätigung erscheint es dann auch immer leer.
Auf verschiedenen Webseiten lesen Sie, dass Deutsche bei der Frage nach der nationalen Identitätsnummer die Nummer eines deutschen Personalausweises eintragen sollen. Das stimmt jedoch nicht und kann auch gar nicht stimmen. Viele Deutsche haben schließlich gar keinen Personalausweis, weil sie z. B. nur einen Reisepass als Ausweis haben. Auch eine französische Sozialversicherungsnummer ist keine nationale Identitätsnummer.
Staatsangehörige von Ländern, die eine nationale Identitätsnummer haben, müssen diese jedoch schon im entsprechenden Feld des Antragsformulars eintragen. Sie können auch „UNKNOWN” eintragen, aber der ESTA-Antrag kann dann abgelehnt werden. In diesem Fall müssen Sie ein Visum bei einem US-Konsulat beantragen, was zusätzliche Zeit kostet und teurer ist.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs oder Spaniens besitzen, haben Sie in den meisten Fällen eine nationale Identitätsnummer.
Wenn Sie jedoch Staatsangehöriger von Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Großbritannien oder der Schweiz sind, haben Sie (auf jeden Fall im Jahr 2021) keine nationale Identitätsnummer.
In der ESTA-Bestätigung steht oft – völlig problemlos – „UNKNOWN”
Wenn Sie keine nationale Identitätsnummer haben, kommt auf Ihrer ESTA-Bestätigung „UNKNOWN" zu stehen, wie Sie im roten Quadrat im oben stehenden Beispiel der ESTA-Bestätigung sehen. Das ist völlig normal und stellt daher kein Problem dar.
Wenn Sie eine nationale Identitätsnummer haben, müssen Sie diese eintragen, um sicherzustellen, dass das ESTA erteilt wird. Wenn Sie jedoch nichts oder „UNKNOWN" eingetragen haben und trotzdem ein ESTA erhalten haben ist das ESTA auch gültig, wenn unter nationale Identitätsnummer „UNKNOWN" angezeigt wird. Bitte überprüfen Sie, ob alle anderen Daten auf der ESTA-Bestätigung korrekt wiedergegeben sind. Verkehrt eingetragenen Passdaten haben ein erteiltes, aber ungültiges ESTA zur Folge.
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