Arbeiten mit einem ESTA

Arbeiten mit ESTA in den USA: Erlaubt oder verboten?

In vielen Fällen ist das Arbeiten in den USA mit einem ESTA erlaubt. Dafür muss die Arbeit unter den Begriff „Geschäftsreise“ fallen. Die wichtigste Voraussetzung für die Beurteilung einer Reise als Geschäftsreise ist, dass kein Arbeitsverhältnis mit einem US-amerikanischen Arbeitgeber eingegangen wird. In diesem Artikel lesen Sie, ob eine bestimmte Arbeit unter den Begriff der Geschäftsreise fällt und ob ein ESTA daher für die Reisepläne ausreicht.

Geschäftsreise mit einem ESTA

Viele Geschäftsreisende nutzen ein Visum, während ein ESTA auch ausreichend wäre. Die Regeln für Arbeiten mit einem ESTA in den USA sind weniger streng als oft angenommen wird. Ein ESTA reicht nicht nur für einen Urlaub oder ein Geschäftstreffen aus, sondern auch für das Ausführen von Erwerbsarbeit in den Vereinigten Staaten. Die Bedingung dafür ist jedoch, dass der Reisende mit einem ESTA kein Arbeitsverhältnis bei einem US-Arbeitgeber eingeht. Solange der/die Reisende nur vom Arbeitgeber im Heimatland Lohn für seine/ihre Arbeit erhält, wird die Reise als Geschäftsreise bezeichnet und ist ein ESTA ausreichend.

Die Teilnahme an einem Geschäftstreffen in Amerika ist mit einer ESTA möglich

Erlaubte Tätigkeiten

Arbeit mit einem ESTA in den USA ist in den unten stehenden Situationen erlaubt:

  • Für die Teilnahme an einer Geschäftsveranstaltung, z. B. einer Messe oder einer Konferenz
  • Für das Anknüpfen von Kontakten, z. B. mit (möglichen) Geschäftspartnern
  • Für Verhandlungen mit einem amerikanischen Kunden oder Lieferanten
  • Für die Lieferung eines Produkts oder Dienstes an US-amerikanische Kunden
  • Für Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten an von US-Kunden bestellten Maschinen/Produkten
  • Für Beratungstätigkeiten bei US-amerikanischen Kunden

Tätigkeiten die mit einem ESTA nicht erlaubt sind:

Zuallererst ist es ausdrücklich verboten, ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber mit Sitz in den USA auf der Grundlage eines ESTA einzugehen. Auch wenn der/die Reisende ausschließlich beim Arbeitgeber im Heimatland beschäftigt bleibt, dürfen bestimmte Tätigkeiten mit einem ESTA nicht ausgeführt werden. Für die folgenden Tätigkeiten/Situationen reicht ein ESTA USA nicht aus und muss anstelle des ESTA ein Visum für die USA beantragt werden:

  • Die Gründung einer Firma oder einer anderen Rechtsperson in den USA
  • Die Übernahme eines Betriebs oder die Vorbereitung dieser Übernahme
  • Investieren in einen Betrieb, der seinen Sitz in den USA hat
  • Aufnahmen für Media (Film, TV, Radio, etc.) und journalistische Tätigkeiten.

Ein Beispiel für erlaubte Arbeiten mit einem ESTA

Nachstehend lesen Sie ein Beispiel für die Entwicklung einer Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Partnern, die vollständig mit einem ESTA durchgeführt werden kann: Eine europäische Maschinenfabrik will am US-amerikanischen Markt Produkte anbieten und verkaufen. Zu diesem Zweck reisen mehrere Mitarbeiter der Fabrik jeweils weniger als 90 aufeinanderfolgende Tage in die USA. Obwohl die Mitarbeiter der europäischen Maschinenfabrik in Amerika arbeiten, bleiben sie ausschließlich bei der europäischen Maschinenfabrik beschäftigt. Die europäische Maschinenfabrik stellt dem US-amerikanischen Kunden die ausgeführten Arbeiten in Rechnung.

Während der ersten Geschäftsreise mit einem ESTA besuchen Mitarbeiter der Firma eine Messe, bei der sich Kunden und Lieferanten treffen. Hier lernen sie Vertreter einer amerikanischen Firma kennen, die Interesse an einer Maschine aus deutscher Produktion haben. Auf der zweiten Reise in die USA werden die Pläne konkretisiert, ein technischer Entwurf besprochen und über den Preis verhandelt. Auf der dritten Geschäftsreise wird ein Vertrag mit einem amerikanischen Subunternehmen abgeschlossen, einer amerikanischen Firma, die Bestandteile von Maschinen an das europäische Unternehmen liefern wird und diese zum Teil direkt an den Standort des amerikanischen Kunden und zum Teil an die deutschen Produktionsstätte der Maschinenfabrik transportieren wird.

In einem vierten Schritt wird die Maschine von deutschen Monteuren und Ingenieuren in der US-amerikanischen Fabrik des Kunden installiert. Die Maschine wird ausgiebig getestet und einige Anpassungen werden durchgeführt. Bei einer fünften Reise wird kontrolliert, ob die Maschine den Erwartungen des Kunden entspricht und wird ein Handbuch erstellt, das dem Kunden helfen soll, die Maschine so effizient wie möglich zu betreiben. Die erwähnten fünf Geschäftsreisen, bei denen viele verschiedenen Mitarbeiter der Maschinenfabrik in den USA arbeiteten, konnten alle mit einem ESTA durchgeführt werden. Daher war für alle diese Reisen kein Visumantrag nötig.