ESTA – Berechtigte Staatsangehörigkeiten

Welche Staatsangehörige kommen für das ESTA infrage?

Derzeit nehmen 42 Länder am Visa Waiver Programm teil. Dazu gehören Deutschland, Österreich, die Schweiz und die meisten anderen europäischen Länder. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Staatsangehörigkeiten für das ESTA infrage kommen, welche Bestimmungen für Reisende mit mehreren Staatsangehörigkeiten gelten und welche Anforderungen Ihr Reisepass erfüllen muss.

Reisende mit mehreren Staatsangehörigkeiten

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten? Das ist kein Problem, solange mindestens eine dieser Staatsangehörigkeiten für das ESTA infrage kommt. Sie tragen die Passdaten des Reisepasses ein, mit dem Sie in die USA reisen möchten. Diese Passdaten müssen mit den Daten übereinstimmen, die Sie Ihrer Fluggesellschaft mitgeteilt haben. Sie müssen also mit demselben Pass reisen.

Anforderungen an Ihren Reisepass

Für die Beantragung eines ESTA benötigen Sie einen gültigen Reisepass eines der nachstehenden Länder. Dieser Pass muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Das ESTA kann nicht mit einem Personalausweis, einem Reiseausweis für Flüchtlinge, einer Aufenthaltserlaubnis, einem vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass beantragt werden. Personen mit einer der folgenden Staatsangehörigkeiten kommen für das ESTA infrage:

Asien

Brunei, Israel, Japan, Katar, Singapur, Südkorea, Taiwan

Europa

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich

Ozeanien

Australien, Neuseeland

Südamerika

Chile