Welche Staatsangehörige kommen für das ESTA infrage?
Derzeit nehmen 42 Länder am Visa Waiver Programm teil. Dazu gehören Deutschland, Österreich, die Schweiz und die meisten anderen europäischen Länder. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Staatsangehörigkeiten für das ESTA infrage kommen, welche Bestimmungen für Reisende mit mehreren Staatsangehörigkeiten gelten und welche Anforderungen Ihr Reisepass erfüllen muss.
Reisende mit mehreren Staatsangehörigkeiten
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten? Das ist kein Problem, solange mindestens eine dieser Staatsangehörigkeiten für das ESTA infrage kommt. Sie tragen die Passdaten des Reisepasses ein, mit dem Sie in die USA reisen möchten. Diese Passdaten müssen mit den Daten übereinstimmen, die Sie Ihrer Fluggesellschaft mitgeteilt haben. Sie müssen also mit demselben Pass reisen.
Anforderungen an Ihren Reisepass
Für die Beantragung eines ESTA benötigen Sie einen gültigen Reisepass eines der nachstehenden Länder. Dieser Pass muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Das ESTA kann nicht mit einem Personalausweis, einem Reiseausweis für Flüchtlinge, einer Aufenthaltserlaubnis, einem vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass beantragt werden. Personen mit einer der folgenden Staatsangehörigkeiten kommen für das ESTA infrage:
Asien
Brunei, Israel, Japan, Katar, Singapur, Südkorea, Taiwan
Europa
Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich
Ozeanien
Australien, Neuseeland
Südamerika
Chile